Bedarfsplanung

Bedarfspläne

Bedarfs-
pläne

Bedarfsplanung Feuerwehr

Die Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer fordern zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe eine leistungsfähige Feuerwehr. Dies gilt sowohl für Städte und Gemeinden mit einer Freiwilligen Feuerwehr als auch für Unternehmen mit einer anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehr. Zur Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist eine entsprechende Bedarfsplanung unerlässlich. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Hessen, ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.  

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Leitfragen

Leitfragen für eine Feuerwehr-
bedarfsplanung

Welche Gefahrenpotenziale im kommunalen Gebiet sind für die Feuerwehrbedarfsplanung bemessungsrelevant?

Welche Planungsgrundlagen („Schutzziele“) sind auf Basis des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens angemessen?

Ist die Feuerwehr in Bezug auf die Einsatzkräfte, die Standorte sowie die technische Ausstattung richtig aufgestellt?

Welche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der Feuerwehr sind abzuleiten?

Ist die Feuerwehr zukunftssicher aufgestellt?

Welche Maßnahmen zur Erreichung des SOLL-Zustands sind abzuleiten?

Risiko
betrachtung

Risiko-
betrachtung

 
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme werden mögliche Schwachstellen der Gefahrenabwehr aufgezeigt und bewertet. Anschließend werden individuelle Schutzziele erarbeitet und festgelegt. Hierbei spielen örtliche oder betriebliche Gegebenheiten wie Bebauung, Gefährdungspotenzial, geographische Lage, Nachbarschaft etc. eine besondere Bedeutung.

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Maßnahmen
plan

Maßnahmenplan

Basierend auf der Schutzzielplanung werden unter Einbeziehung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen Maßnahmenpläne entwickelt. Ziel ist es, eine auf die vorhandenen Rahmenbedingungen zugeschnittene leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen oder zu erhalten. 

Die Vorhaltung einer Feuerwehr ist mit erheblichen Kosten verbunden. Eine individuell angepasste Bedarfsplanung gibt detailliert Auskunft und Planungssicherheit über den Ist-Stand und die zukünftigen Erfordernisse an Ausstattung und Personalbedarf einer Feuerwehr. Dies ist sowohl für die Mandatsträger und Verantwortlichen bei öffentlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren) in Städten und Gemeinden, dem Unternehmer bei seiner Werkfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr, sowie auch für die betreffende Feuerwehr von elementarer Bedeutung.

Ich selbst komme aus dem Feuerwehrbereich und berate Sie mit dem Ziel, eine Bedarfsplanung unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu erstellen.

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